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Tastbolzen
Zur Installation von Warnstreifen, um blinde oder sehbehinderte Menschen vor Gefahren oder Hindernissen zu warnen
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Ausführungen
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Zum Aufkleben
Aus Aluminium oder Messing
Ø 25 mm und 5 mm Höhe vom Boden:
- Ermöglicht die Standortbestimmung und Erkennung mit einem Stock und zu Fuß
Haften möglicherweise nicht am Folgenden:
- gewachstes Holz
- unbehandelter Beton
- Oberflächen, die mit lösungsmittelhaltigem Silikon behandelt wurden.
Für die Erstellung von Warnstreifen
1. Oberflächenvorbereitung:
- Boden muss mit einem Bandschleifer geschliffen werden
- Staub sollte entfernt und Oberflächen sollten bei Bedarf entfettet werden
2. Verklebung von Tastbolzen mittels einer Montageschablone. Im Straßenverkehr erfordern die geltenden Bestimmungen, dass Warnstreifen 600 mm breit sind:
- am Bordstein auf beiden Seiten der Fußgängerüberwege
- am Bahnsteigrand
Es muss ein Abstand von 500 mm zwischen dem Hindernis und dem Ende des Warnstreifens vorhanden sein.
Ausnahmen gelten entlang von Bahnsteigen und auf Gehwegen, die schmaler als 190 cm sind. Hier sind Warnstreifen mit einer Breite von 420 mm erlaubt.
Außerhalb des Straßenverkehrs müssen laut Vorschrift Warnstreifen mit einer Breite von 420 mm in einer Entfernung von 500 mm von der ersten Stufe am oberen Ende jeder Freitreppe angebracht werden.
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ACHTUNG: Die Bildschirmdarstellung der Farbe weicht vom wirklichen Farbton ab!